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Über uns

Rechtsanwältin Hellbardt – Ihre Ansprechpartnerin für Medizinrecht

Rechtsanwältin Hellbardt wurde 1985 geboren und ist seit 2018 als Rechtsanwältin tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Schwerpunkt „Gesundheitsrecht“. Bereits im Studium legte sie damit den Fokus auf das Medizinrecht, den sie während des Referendariats am Landgericht Flensburg durch gezielte Stationen weiter vertiefte.

Die anwaltliche Laufbahn begann sie in der Kanzlei Klaus Fischer, wo sie bereits während des Referendariats praktische Erfahrung sammelte. Im Februar 2019 wurde Frau Hellbardt zur Rechtsanwältin zugelassen. Im Anschluss absolvierte sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht, den sie im Sommer 2020 abschloss.

Seitdem führt sie ihre eigene Kanzlei mit dem besonderen Schwerpunkt im Medizinrecht. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Personenschadensrecht. Frau Hellbardt steht ihren Mandantinnen und Mandanten mit fundierter juristischer Expertise, klarer Kommunikation und persönlichem Engagement zur Seite.