Die Kanzlei wurde durch den Namensgeber Rechtsanwalt Klaus Fischer im Jahr 1984 gegründet und 1987 in eine Sozietät mit Rechtsanwalt Thomas Meissner überführt. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Klaus Fischer liegt bereits seit vielen Jahren im Arbeits- und Medizinrecht, während Thomas Meissner schwerpunktmäßig verwaltungsrechtliche, familienrechtliche als auch allgemein-zivilrechtliche Mandate bearbeitete. Im Januar 2016 verstarb Thomas Meissner. Klaus Fischer führte seitdem die Kanzlei mit angestellten Anwältinnen fort.
Im Zeitraum von 1998 bis 2018 führte die Sozietät eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Sabine Scholz, die im Bereich des Familienrechtes sowie als Vertreterin von Nebenkläger*innen (Geschädigten) in Strafsachen tätig war. Zusätzlich war Sabine Scholz Mediatorin.
2018 wurde die Kanzlei von Aline Hellbardt verstärkt, die schwerpunktmäßig im Bereich des Medizinrechtes tätig ist. Zum 01.01.2022 haben Rechtsanwalt Klaus Fischer und Rechtsanwältin Aline Hellbardt eine GbR gegründet. Mit dem Austritt von Klaus Fischer wird die Kanzlei nun von Aline Hellbardt als Inhaberin allein weitergeführt.
Seit dem 10.01.2022 teilen wir uns die Kanzleiräume mit der Rechtsanwältin Janina Johannsen und seit dem 01.03.2023 zusätzlich mit der Rechtsanwältin Annika Jordt in Bürogemeinschaft.
Rechtsanwältin Johannsen ist neben ihren Schwerpunkten im Steuer- und Arbeitsrecht zudem als Mediatorin tätig. Mehr Informationen zu ihr finden Sie unter https://meeralsrecht.de/
Rechtsanwältin Jordt ist Fachanwältin für Familienrecht und ebenfalls als Mediatorin tätig. Daneben bearbeitet sie auch Fälle des allgemeinen Zivilrechts. Mehr zu ihr finden Sie unter https://kanzlei-jordt.de/