Erleiden Sie einen Unfall im Straßenverkehr oder auch in anderem Zusammenhang mit schweren Folgeschäden, treten in der Schadensersatzbearbeitung auch medizinische Fragen und Abgrenzungsprobleme auf. Auch wenn die Beweislasten hier etwas anders geregelt sind als im Arzthaftungsrecht, kommt Ihnen und uns die aus den arzthaftungsrechtlichen Mandaten über viele Jahre erworbene Erfahrung mit medizinischen Begutachtungen zu Gute. Ähnlich wie im Arzthaftungsrecht sind hier auch die Fragen der Schadensberechnung von erheblicher Bedeutung für Ihren Erfolg:
Wie setze ich den Schmerzensgeldanspruch an?
Wie errechne ich den erlittenen Einkommensschaden?
Welche Umbaukosten sind bei unfallbedingten Behinderungen erstattungsfähig?
Wie bewerte ich die Pflegeleistungen von Angehörigen oder die Beeinträchtigungen in der eigenen Haushaltsführung?
Welche Leistungen erhalte ich von Sozialversicherungsträgern wie Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft und wie lassen sich diese Leistungen von den Ansprüchen gegen den Unfallgegner oder sonstigen Schädiger abgrenzen?
Nach einschneidenden Personenschäden nicht nur im Bereich der Arzthaftung, sondern auch in anderen Bereichen, sollten Sie Ihren Gegnern oder deren Haftpflichtversicherern nicht ohne erfahrene anwaltliche Hilfestellung gegenübertreten.